Die Gesetzeslage

Um den Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb erfolgreich umzusetzen, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Vor allem die rechtliche Seite ist daher vorab umfassend abzuklären. Diverse Genehmigungen sind notwendig, um mit dem Betrieb starten zu können.

Eine Existenzgründung bedarf in jedem Fall einer akribischen Vorbereitung. In der Gastronomie ist der Aufwand allerdings bedeutend größer als in anderen Gewerben. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengetragen.

Gewerbe anmelden

Eigentlich beginnt jedes Geschäft mit einer Gewerbeanmeldung. Sie bildet die Grundlage für das neue Unternehmen. Für die meisten Existenzgründer ist diese Genehmigung die einzige, die es zu beantragen gilt. In der Gastronomie sind allerdings zahlreiche weitere Papiere beizubringen. Der Papiere-Marathon beginnt mit der Gaststättenerlaubnis. Diese berechtigt dazu, alkoholische Getränke auszuschenken. Um die Gaststättenerlaubnis zu erhalten, sind einige Dokumente im Vorfeld zusammenzutragen. Genaue Informationen dazu gibt es beim zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt.

Räumlichkeiten

Sobald die entsprechenden Räumlichkeiten gefunden sind, muss die Gewerbeaufsicht diese absegnen. Dabei ist zu beachten, dass diverse Vorschriften für Gastronomiebetriebe einzuhalten sind. Sollten bauliche Veränderungen notwendig sein, muss auch die Bauaufsicht zustimmen.

Gesundheitszeugnisse

Wer in der Gastronomie arbeitet, muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorweisen können. Dieses wird vom zuständigen Gesundheitsamt nach entsprechender Untersuchung ausgestellt. Dabei ist zu beachten, dass jeder Mitarbeiter ein aktuelles Gesundheitszeugnis besitzen muss.

Einhaltung von Hygiene- und Jugendschutzvorschriften

Von besonderer Bedeutung ist die Beachtung aller geltenden Hygienevorschriften. Regelmäßige Kontrollen sind hier zu erwarten. Außerdem muss das Rauchverbot unbedingt eingehalten werden. Alkoholausschank an Jugendliche ist ebenfalls untersagt.

Musik als Kostenfaktor

Wer in seinem Gastronomiebetrieb Musik abspielt, sollte vorab genaue Informationen zu den GEMA-Gebühren einholen. Eine Anmeldung ist notwendig. Gleiches gilt für eventuell geplante TV- oder Video-Übertragungen.

Preise richtig kennzeichnen

In der Gastronomie müssen Preise nach bestimmten Vorgaben gekennzeichnet werden. Wer sich nicht sicher ist, erhält genaue Informationen beispielsweise von der örtlichen IHK. Diese bietet auch vorbereitende Kurse für angehende Gastwirte an.

Die Formalitäten zur Gründung eines Gaststättenbetriebes können in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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